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Info
  • Beratungshilfe
    Durch die Beratungshilfe soll es Mandanten mit einem geringen Einkommen ermöglicht werden, sich beraten und vertreten zu lassen. Beratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die für eine Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe vor, so erteilt Ihnen das Amtsgericht einen so genannten Berechtigungsschein. Wir informieren Sie hierüber entsprechend.
  • Prozesskostenhilfe
    Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, wer einen Prozess vor einem deutschen Gericht führen muss und die dafür erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann und nach Einschätzung des Gerichtes nicht nur geringe Aussichten hat, diesen Prozess zu gewinnen. Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne.
  • Rechtsschutzversicherung
    Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so übernehmen wir die Abwicklung Ihrer Rechtsangelegenheit mit der Rechtsschutzversicherung.
  • Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen ist die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

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